Friedrich-Wilhelm
Schnurr
Rektoratsübergabe
1929 – 2017
OK
Rektoratsübergabe am 20.10.1993

Aus der Ansprache des scheidenden Rektors Prof. Friedrich Wilhelm Schnurr

„Ein Rektoratswechsel findet statt, also eigentlich nichts Besonderes, und dies um so weniger, als es sich genau besehen nur um einen halben Wechsel handelt: Nur zwei Mitglieder des vierköpfigen Gremiums, das die Hochschule leitet, nämlich der Rektor und ein Prorektor, scheiden aus Altersgründen aus. Der zweite Prorektor wurde auf Vorschlag des neuen Rektors wiedergewählt, und die Position des Kanzlers unterliegt ohnehin nicht dem vierjährigen Wahlmodus. Kontinuität, d. h. Beständigkeit in der Veränderung, die immer eine Leitlinie unserer Hochschule gewesen ist, bleibt also auch weiterhin zu erwarten. Dennoch möchte ich diesen gewiss nicht spektakulären Rektoratswechsel gern zum Anlass einer kurzen Rückschau nehmen, und man möge es mir nachsehen, dass ich dabei nicht nur die vergangenen vier Jahre im Auge habe, sondern auch die Jahre davor seit 1982, als der unvergessene und unvergessliche zweite Direktor der Hochschule, Prof. Martin Stephan!, nach 23-jähriger Tätigkeit sein Amt an mich übergab. Was hat sich seitdem verändert und was ist geblieben?

Verändert hat sich nicht nur die Form der akademischen Selbstverwaltung, sondern auch das Verständnis dieser Selbstverwaltung innerhalb der Hochschule. Die Älteren unter uns erinnern sich noch sehr gut, wie an jedem Samstag und meistens auch noch am Sonntag im Zimmer des Direktors Stephan! das sogenannte „ewige Lämpchen” brannte, bei dem dieser pflichtbewusste, ja pflichtbesessene Mann fast auf sich allein gestellt eine Unmenge von Aktenvorgängen studierte und bearbeitete. Auch mich, seinen Stellvertreter, bezog er zwar in die meistens Entscheidungsvorgänge mit ein, doch mit Verwaltungsarbeit verschonte er mich weitgehend, um meine künstlerische und pädagogische Tätigkeit möglichst wenig zu belasten.

Schon damals, als er aus dem Amt schied, zeichnete sich ab, dass diese „Regierungsform”, wenn ich es einmal so nennen darf, in Zukunft nicht durchzuhalten war. Nicht einmal so sehr, weil sie für einen einzelnen Musiker, der ja ebenso wie seine Professoren-Kollegen auf seine künstlerische und pädagogische Tätigkeit nicht verzichten konnte und wollte, eine eigentlich unzumutbare Belastung bedeutete - darüber haben vermutlich nur wenige nachgedacht -, sondern weil man sich dem allgemeinpolitischen Trend folgend eine Hochschulverfassung auf einer breiteren Basis der Willensbildung wünschte.

Mehr und mehr wurde verstanden, dass jeder einzelne, ob Professor, Student oder Mitarbeiter, gefordert war, Ideen nicht nur für sein jeweiliges Fach, sondern für die Hochschule insgesamt einzubringen und an ihrer Konkretisierung tatkräftig mitzuwirken, und aus dem Direktor (der übrigens schon nicht mehr so heißen durfte, sondern als „Leiter” bezeichnet wurde, wonach ich denn auch damals zahlreiche Briefe mit der Anrede „Sehr geehrter Herr Leiter” erhielt) - aus dem Direktor also wurde mehr und mehr der Rektor als primus inter pares in einem kollegialen Gremium. Das Kunsthochschulgesetz von 1987 legalisierte die Dezentralisierung der Entscheidungskompetenz und die Verteilung der Arbeit auf viele Schultern durch die Einführung von Fachbereichen nach universitärem Muster, was organisatorisch viel für sich hatte, unter fachlichen Aspekten freilich recht problematisch war.
Denn anders als in einer wissenschaftlichen Hochschule sind bei uns die verschiedenen Fachrichtungen und Studiengänge eng miteinander verzahnt, es greift alles ineinander, weil ja alles in einem großen Bereich Musik beschlossen ist, und es gibt, abgesehen von Aufbau- und Zusatzstudiengängen, hier in Detmold keinen Studiengang, der nur von einem der drei Fachbereiche komplett versorgt werden könnte. Nur in unseren Außenabteilungen Dortmund und Münster, die wegen ihrer geringeren Größe als jeweils ein Fachbereich organisiert sind, ist dies anders, was vielleicht auch die gelegentlich spürbare Neigung begünstigt, sich vor Ort als jeweils für sich bestehende eigene Hochschule zu empfinden.

Insgesamt lässt sich sagen, dass die neue Verfassung in der Hochschule Wurzeln geschlagen hat und in konstruktiver Anpassung an unsere Arbeitswirklichkeit mit Erfolg verinnerlicht worden ist. Wir haben darüberhinaus gelernt, mit den gesetzlichen Vorgaben zu Berufungsverfahren, die uns mit ihren Forderungen nach Dreiervorschlägen und Fremdgutachten immer noch zu sehr auf wissenschaftliche Fächer zugeschnitten erscheinen, auch bei der Besetzung künstlerischer Positionen sinngemäß umzugehen, wobei wir freilich nicht selten die für uns zuständigen Ministerialbeamten um großzügige Auslegung der Bestimmungen bitten mussten. Wir haben aber besonders in der jüngsten Vergangenheit mit Freude zur Kenntnis genommen, dass das Verständnis für die Andersartigkeit einer Musikhochschule gegenüber einer Universität in Landtag und Landesregierung deutlich gewachsen ist.”
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Last modified: June 22 2020